Wer bezahlt die Sprachtherapie? Was sind die Voraussetzungen, unter denen ich eine Sprachtherapie verordnet bekomme? Auf diese Fragen bekommen Sie hier eine Antwort.
Die Kosten für eine Sprachtherapie bzw. eine logopädische Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auch die privaten Krankenversicherungen zahlen in der Regel sprachtherapeutische Leistungen, es sei denn, sie sind aus dem Vertrag mit dem Versicherten ausgeschlossen. Zur Sicherheit empfiehlt es sich, bei der privaten Versicherungsgesellschaft nachzufragen.
Voraussetzung für die Abgabe sprachtherapeutischer Leistungen ist grundsätzlich eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung. Sie erhalten eine solche Verordnung, wenn ein Arzt nach den Maßstäben der medizinischen Diagnostik die vorliegende Problematik als behandlungsbedürftig einstuft.
Bitte bringen sie die Verordnung immer zum ersten Termin mit!
Grundsätzlich dürfen alle Ärzte eine Heilmittelverordnung für Sprachtherapie ausstellen. Es sind dies unter anderem
Hausärzte, Internisten, praktische Ärzte, Hals-Nasen-Ohrenärzte, Phoniater und Pädaudiologen, Neurologen, Zahnärzte und Kieferorthopäden.
Bei gesetzlich Versicherten nach Abschluss des 18. Lebensjahres müssen Sprachtherapeuten und Logopäden einen feststehenden Zuzahlungsbetrag vom Versicherten verlangen. Pro Verordnung sind dies 10 € sowie 10% der Gesamtleistungssumme.
In Einzelfällen können Versicherte von der Zuzahlungspflicht befreit sein.
Den persönlichen Befreiungsausweis bringen Sie bitte beim ersten Termin mit.